Rauchmelderpflicht Schleswig-Holstein
Rauchmelderpflicht
- Neu- und Umbauten seit 01.04.2005
- Bestandswohnungen seit 01.01.2011
Verantwortung
- Einbau: Eigentümer
- Wartung: der Nutzer der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung
Montage
- In Schlafräumen
- Kinderzimmern
- In Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen