Rauchmelderpflicht Schleswig-Holstein

Rauchmelderpflicht

  • Neu- und Umbauten seit 01.04.2005
  • Bestandswohnungen seit 01.01.2011

Verantwortung

  • Einbau: Eigentümer
  • Wartung: der Nutzer der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Montage

  • In Schlafräumen
  • Kinderzimmern
  • In Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen