Rauchmelderpflicht Sachsen-Anhalt
Rauchmelderpflicht
- Neu- und Umbauten seit 17.12.2009
- Bestandswohnungen bis 31.12.2015
Verantwortung
- Einbau: Eigentümer
- Wartung: Eigentümer
Montage
- In Schlafräumen
- Kinderzimmern
- In Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen