Rauchmelderpflicht Nordrhein-Westfalen
Rauchmelderpflicht
- Neu- und Umbauten seit 01.04.2013
- Bestandswohnungen bis 31.12.2016
Verantwortung
- Einbau: Eigentümer
- Wartung: der Nutzer der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung
Montage
- In Schlafräumen
- Kinderzimmern
- In Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen