Rauchmelderpflicht Mecklenburg-Vorpommern
Rauchmelderpflicht
- Neu- und Umbauten seit 01.09.2006
- Bestandswohnungen seit 01.01.2010
Verantwortung
- Einbau: Eigentümer
- Wartung: Eigentümer
Montage
- In Schlafräumen
- Kinderzimmern
- In Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen