Rauchmelderpflicht Brandenburg
Rauchmelderpflicht
- Neu- und Umbauten ab 01.07.2016
- Bestandswohnungen bis 31.12.2020
Verantwortung
- Einbau: Eigentümer
- Wartung: Eigentümer
Montage
- In Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Aufenthaltsräumen
- In Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen