Rauchmelderpflicht Brandenburg

Rauchmelderpflicht

  • Neu- und Umbauten ab 01.07.2016
  • Bestandswohnungen bis 31.12.2020

Verantwortung

  • Einbau: Eigentümer
  • Wartung: Eigentümer

Montage

  • In Schlafräumen
  • Kinderzimmern
  • Aufenthaltsräumen
  • In Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen