Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg

Rauchmelderpflicht

  • Neu- und Umbauten seit 11.07.2013
  • Bestandswohnungen seit 01.01.2015

Verantwortung

  • Einbau: Eigentümer
  • Wartung: der Nutzer der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Montage

  • In Aufenthaltsräumen, in denen Personen schlafen
  • In Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen