Rauchmelder / CO - und Gasmelder
Brandrauch ist tödlich!
Die meisten, der im Durchschnitt 600 jährlichen Brandopfer in Deutschland, werden nachts im Schlaf überrascht.
Bereits wenige Atemzüge des Giftcocktails können zum Tode führen.
Unsere Rauchmelder warnen frühzeitig und zuverlässig und verschaffen einem die lebenswichtigen Sekunden, die man braucht, um sich und andere rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.
Wir beraten Sie bei der Planung und Montage Ihrer Rauchmelder nach DIN 14676 und rüsten Ihre Wohnungen, Immobilien und Hotels mit Standalone-Meldern, funkvernetzten Meldern oder Gefahrenmelde-Systemen aus.
Rauchmelder Pflicht
In diesen Bundesländern existiert eine gesetzliche Rauchmelderpflicht:
- Bayern
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Sachsen
Für jedes Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen der Zuständigkeit für Beschaffung, Einbau und Wartung.
In den meisten Bundesländern wie NRW, ist der Haus- oder Wohnungs-Eigentümer für die Installation zuständig und der Mieter für die jährliche Wartung.
Rauchmelder sind zu montieren in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
Jährliche Wartung gemäß DIN 14676
- Sichtkontrolle auf Beschädigungen/ Verschmutzungen
- Kontrolle des Standortes (0,5m Freiraum)
- Betätigung der Testvorrichtung
- Austausch der Batterie bei unzureichender Batteriespannung
- Dokumentation
Die DIN besagt, dass ein Rauchmelder spätestens 10 Jahre nach der Inbetriebnahme ausgetauscht werden muss.